Anwaltliche Hilfe für Opfer rechter Gewalt
Der deutsche Anwaltverein hat die "DAV Stiftung contra Rechtsextremismus und Gewalt" geschaffen, damit Opfern politisch motivierter, insbesonderer rechtsextremistischer Gewalt unbürokratisch Hilfe durch anwaltlichen Rat zu teil werden kann.
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Was Sie tun müssen:

Wer Opfer rechtsextremistischer Gewalt oder politisch motivierter Gewalt geworden ist, wählt einen Anwalt oder eine Anwältin aus und beauftragt ihn oder sie mit der Wahrnehmung seiner Rechte. Wer keinen Anwalt oder Anwältin kennt, dem hilft die Geschäftsstelle der DAV:

     Deutscher Anwaltverein
     Littenstr. 11
     10179 Berlin
     Tel: 0 30 / 72 61 52-0
     Fax: 0 30 / 72 61 52 - 190
     Email: dav@anwaltverein.de

Was wie für Sie tun:

Der beauftragte Anwalt oder die Anwältin wendet sich an die 'DAV Stiftung gegen Rechtsextremismus und Gewalt' in der Geschäftsstelle des Deutschen Anwaltvereins und erhält einen Kostenvorschuss von DM 600,- zzgl USt, wenn dargelegt wird, dass sie ein Opfer rechtextremistischer Gewalt vertreten.

Nach Abwicklung und Durchführung des anwaltlichen Auftrags reichen die Anwälte ihre erstellten Kostenrechnung der Stiftung ein. Von der Kostenrechenung ziehen die Anwälte ab

     - den erhaltennen Kostenvorschuss
     - die für die Rechtsverfolgung erreichbaren Beträge aus der Staatskasse
     - die für Rechtsverfolgung ereichbaren Beträge aus Rechtsschutzversicherungen
     - die nach den Regeln des PHK-Verfahrens für Rechtsverfolgung zumutbaren Eigenbeträge des Opfers aus Einkommen und Vermögen.

Die Stiftung gleicht die auf diese Weise erstellte Kostenrechnung aus, wenn Anwälte nachweisen, dass sie in der Sache eines Opfers von Rechtsextremismus oder politisch motivierter Gewalt tätig geworden sind.

Der Rechtsweg gegen Entscheidungen der Stiftung ist ausgeschlossen.

Spendenkonto:
DVA
Dresdner Bank
KtNr: 2 078 296 01
BLZ: 37080040
 

(moral sense / Deutscher Anwaltverein / 08.06.2001)